Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen Erteilung

    Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis

    Wer wild lebende Pflanzen, zum Beispiel Pilze, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie wild lebende Pflanzen - zum Beispiel im Wald, wie Pilze, Beeren und Kräuter, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers. Handelt es sich dabei um besonders geschützte Pflanzen im Sinne des Naturschutzrechts, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle.

    Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin und
    • Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
    • Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, wenn es sich um Pflanzen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer handelt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    Fax: +49 4347 704-116

    E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Es fallen Gebühren zwischen 30,00 und 1000 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Verwaltungsgebühr ab 30.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Es fallen Gebühren zwischen 30,00 und 1000 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Verwaltungsgebühr ab 30.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Beeren sammeln, Kräuter sammeln, Pilze sammeln

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de