Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis
Wer wild lebende Pflanzen, z. B. Pilze, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie wild lebende Pflanzen - z.B. im Wald, wie Pilze, Beeren und Kräuter, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers. Handelt es sich dabei um besonders geschützte Pflanzen im Sinne des Naturschutzrechts, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An den/die Grundstückseigentümer/in und
- an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
- An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, wenn es sich um Pflanzen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer handelt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Grünflächenamt, Abteilung Zentrale Aufgaben und Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Montag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Dienstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr * Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 30,00 und 1000 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach § 39 Abs. 4 BNatSchG hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Pilze sammeln, Beeren sammeln, Kräuter sammeln