Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
Eine Ergänzungspfleger wird bestellt, wenn die Eltern/der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind/ist.
Beschreibung
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin/ein Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
Zuständigkeit
- An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
- an das Familiengericht am Amtsgericht.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Abteilung Kinder, Jugend und Betreuung - Abteilungsleiter: Klaus-Dieter Seute
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Lisa Zessin
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743406
Fax: +49 4522 74395406
E-Mail: Lisa.Zessin@kreis-ploen.de
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Fax: +49 4522 74395225
E-Mail: Ruediger.Barz@kreis-ploen.de
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Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743355
Fax: +49 4522 74395355
E-Mail: Astrid.Willrodt@kreis-ploen.de
Internet
Formulare
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein