Ergänzungspflegschaft bestellen
Eine Ergänzungspflegschaft wird bestellt, wenn die Eltern oder der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind.
Beschreibung
Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin oder ein Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.
Zuständigkeit
- An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
- an das Familiengericht am Amtsgericht.
Ansprechpartner
Abteilung Kinder, Jugend und Betreuung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Lisa Zessin
Hausanschrift
E-Mail: Lisa.Zessin@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743406
Fax: +49 4522 74395406
Rüdiger Barz
Hausanschrift
E-Mail: Ruediger.Barz@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743225
Fax: +49 4522 74395225
Silvia Nagel
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395552
Telefon Festnetz: +49 4522 743552
E-Mail: Silvia.Nagel@kreis-ploen.de
Claudia Stücker
Formulare
Hinweise für Plön: Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein