Ergänzungspflegschaft Anordnung

    Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung

    Eine Ergänzungspfleger wird bestellt, wenn die Eltern/der Vormund an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind/ist.

    Beschreibung

    Unter einer Ergänzungspflegschaft versteht man die gerichtliche Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge für einen Minderjährigen auf eine andere Person. Eine Pflegerin/ein  Pfleger wird bestellt, wenn das Kind zwar unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht, die Eltern oder der Vormund aber an der Besorgung bestimmter Angelegenheiten aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen verhindert sind oder ist. Dies ist etwa der Fall, wenn nur ein Teil der elterlichen Sorge ruht oder entzogen wird. Die Rechte und Pflichten des Ergänzungspflegers werden bei der Bestellung auf diese Teile der Personensorge oder die Vermögenssorge beschränkt.
     
    Den Pfleger bestellt das Familiengericht am jeweiligen Amtsgericht.

    Zuständigkeit

    • An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt oder
    • an das Familiengericht am Amtsgericht.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Plön - Abteilung Kinder, Jugend und Betreuung - Abteilungsleiter: Klaus-Dieter Seute

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4522 743223

    Fax: +49 4522 74395223

    E-Mail: klaus-dieter.seute@kreis-ploen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Plön: Vormundschaft: Ergänzungspfleger - Bestellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English