Gewerbsmäßiger Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle Anzeige

    Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

    Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie

    • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
       
    • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
       
    • eine Sammelstelle betreiben wollen,
       

    müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4222 Tiergesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Elly-Heuss-Knapp-Straße 7

    23843 Bad Oldesloe

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

    Telefon Festnetz: 04531 160-1324

    Telefon Festnetz: 04531 160-1425

    Fax: 04531 160-1342

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2010

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift
    • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

    Formulare

    Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020