Gewerbsmäßiger Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle Anzeige

    Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

    Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie

    • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
       
    • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
       
    • eine Sammelstelle betreiben wollen,
       

    müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

    Hinweise für Wakendorf II: Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

    Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

    Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

    Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Tiergesundheit und Tierschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenstraße 28a

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
    Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
    Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&ffsm=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]

    Kontakt

    E-Mail: veterinaer@segeberg.de

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-9337

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2022

    Technisch geändert am 15.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift
    • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

    Formulare

    Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

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