Verwendung des Landeswappens Genehmigung

    Verwendung von Wappen

    Wer ein Wappen des Gemeinwesens verwenden möchte, benötigt eine Genehmigung des Bundes, Landes, Kreises, Amtes oder der Gemeinde.

    Beschreibung

    Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.

    Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land beziehungsweise durch die jeweilige Kommune.

    Hinweise für Ascheberg (Holstein): Wappenverwendung Stadt Plön, Gemeinde Ascheberg, Gemeinde Bösdorf für private oder wirtschaftliche Zwecke

    Blasonierung und Beschreibung des Plöner Stadtwappens:

    In Silber über abwechselnd silbernen und blauen Wellen, in denen ein roter Fisch schwimmt, eine rote durchgehende, niedrige Zinnenmauer aus Ziegeln, besetzt mit einem roten, gedrungenen Zinnenturm und zwei schwarzen Torbögen; über dem Tor schwebend das holsteinische Wappen (in Rot das silberne Nesselblatt).

    Genehmigung des geänderten Stadtwappens durch Erlass des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 30. Juli 1964, Az.: I 21 a / 6113.

    Historische Begründung:
    Graf Adolf IV. von Holstein soll 1236 die Stadtrechte verliehen haben. Aus dem 13. Jahrhundert stammt auch das im Abdruck 1350 bezeugte erste Stadtsiegel, das 1896 Vorbild für die Wappengestaltung wurde; 1964 hat man sie mit Genehmigung des Innenministers vereinfacht. Der Turm bedeutet die Plöner Burg, die Wellen geben die Lage an den Seen an.

    Das Nesselblatt ist das Schaumburger Zeichen. Eine Linie residierte von 1290 bis 1390 in Plön und nannte sich danach. In den späteren Siegeln wechselte das Bild in Einzelheiten mehrfach. An das Siegel des 15. Jahrhunderts knüpfte das Schrifttum seit Ende des 16. Jahrhunderts an.

    Quelle: www.schleswig-holstein.de/LA/DE/06Wappenlandschaft/0604Wappenrolle/0604Wappenrolle_node.html?Aktion=Datenblatt&ID=329

    Die Verwendung des Plöner Stadtwappens durch Dritte bedarf gemäß § 1 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Plön der Genehmigung des Bürgermeisters der Stadt Plön.

    Wappenbeschreibung Gemeinde Ascheberg:
    Unter silbernem Schildhaupt, darin ein blauer Wechselzinnenbalken, in Rot drei spatelförmige, im Dreipaß von einer silbernen Blüte ausgehende silberne Blätter.

    Historische Begründung:
    Ascheberg wird erstmalig 1190 genannt und ist seit dem 13. Jh. als Rittersitz bekannt. Das adlige Gut kam Mitte des 15. Jh. in den Besitz der Rantzau. Graf Hans Rantzau führte seit 1739 als erster Großgrundbesitzer in den Herzogtümern auf diesem Gut eine Agrarreform durch, welche die Leibeigenschaft aufhob und das Gutsareal parzellierte. Entscheidend für die Entwicklung der Gemeinde war ihre verkehrstechnische Anbindung an das Netz der Altona-Kieler Eisenbahn im Jahre 1866. Mit Errichtung des Bahnhofs als neuem Mittelpunkt nahm die Einwohnerzahl der Gemeinde zu. Der den Schienenweg nachzeichnende gezinnte blaue Balken steht für die Eisenbahnanbindung. Die drei länglich zugespitzten Seeblätter zitieren das Wappen des Volrad von Ascheberg aus dem Jahre 1370, welcher der ältesten bekannten Besitzerfamilie angehörte. Die blau-weiß-rote Tinktur lässt erkennen, dass die Gemeinde in Schleswig-Holstein liegt.

    Flaggenbeschreibung:
    Auf einem in einen mittleren weißen und zwei äußere blaue Streifen im Verhältnis 1:2 :1 waagerecht geteilten Flaggentuch das Gemeindewappen in flaggengerechter Tingierung, um die Höhe des Schildhauptes aus der Mitte nach oben versetzt.

    Die Verwendung des Gemeindewappens der Gemeinde Ascheberg durch Dritte bedarf gemäß § 1 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Ascheberg der Genehmigung des Geschäftsausschusses der Gemeinde Ascheberg.

    Wappenbeschreibung Gemeinde Bösdorf:
    Über rotem, von einem silbernen Wellenbalken abgeschlossenem Schildfuß, darin ein abwechselnd aus zwei Blättern und drei Eicheln bestehender silberner Eichenzweig, in Blau ein linksgewendeter silberner Räderpflug.

    Historische Begründung:
    Die aus insgesamt zwölf Ortschaften, Ortsteilen und Gütern bestehende Gemeinde Bösdorf hat bis zum heutigen Tage ihre fast ausschließlich landwirtschaftliche Struktur bewahrt. Ihre Geschichte lässt sich über die herzoglichen Vorwerke Alfsdorf, Augstfelde, Kleveez, Ruh leben, Friedrichshof und die zugehörigen bäuerlichen Hufen zurückverfolgen bis zu den Bauerndörfern des 13. Jh. und wird symbolhaft wiedergegeben durch den mittelalterlichen Räderpflug mit Pflugmesser. Der breite Wellenbalken charakterisiert die Lage der Gemeinde, deren Gemarkung weithin eingegrenzt wird durch den Vierer See, den Großen Plöner See und den Suhrer See. Es gibt heute in diesem Raum noch stattliche Bestände an Laubbäumen, in der Hauptsache Eichen. Dieser Tatbestand sowie mehrere Flurnamen verweisen auf das ursprüngliche, durch Eichenwald charakterisierte Landschaftsbild, das in den Eichenblättern im Schildfuß zur Darstellung gelangt. Das Wappen ist in den Farben des Landes Schleswig-Holstein tingiert.

    Flaggenbeschreibung:
    Quadriert. In der oberen blauen Hälfte des Lieks der Pflug und in der unteren roten Hälfte des fliegenden Endes der Eichenzweig des Gemeindewappens in flaggengerechter Tingierung. Die untere Hälfte des Lieks und die obere Hälfte des fliegenden Endes sind weiß.

    Die Verwendung des Gemeindewappens der Gemeinde Bösdorf durch Dritte bedarf gemäß § 1 Absatz 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Bösdorf der Genehmigung des Bürgermeisters der Gemeinde Bösdorf.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An das Bundesverwaltungsamt (BVA), wenn es um die Verwendung des Wappens des Bundes, des Bundesadlers, der Dienstflagge des Bundes,
    • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht), wenn es um die Verwendung des Landeswappens geht,
    • an die Kreisverwaltung, wenn es um die Verwendung des Wappens des Kreises geht oder
    • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die Verwendung eines kommunalen Wappens geht.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7125

    24171 Kiel

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 92

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-2833

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@im.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein (Hoheitszeichengesetz - HoheitsG),
    • Landesverordnung zur Durchführung des Hoheitszeichengesetzes (Hoheitszeichenverordnung - HoheitsVO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Landeswappen Schleswig-Holstein ist ein staatliches Hoheitszeichen und besonders geschützt.

    Grundsätzlich dürfen es nur Landesbehörden und Notarinnen und Notare führen. Jede sonstige Verwendung des Wappens, die über einen künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zweck (Heraldik = Wappenwesen) sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung hinausgeht, ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein  zulässig. Zur Wahrung des Charakters des Landeswappens als staatliches Hoheitssymbol und zur Vermeidung des Eindrucks einer staatlichen Maßnahme, Beteiligung oder Förderung wird eine Genehmigung an Privatpersonen, Firmen, Verbände und Organisationen zur Verwendung des Landeswappens in Briefköpfen, Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Internet-Seiten sowie auf Gebrauchsgegenständen und so weiter grundsätzlich nicht erteilt.

    Weitere Informationen zu staatlichen Symbolen finden Sie auf dem Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums des Inneren.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de