Verwendung des Landeswappens Genehmigung
    99062003006000

    Verwendung von Wappen

    Wer ein Wappen des Gemeinwesens verwenden möchte, benötigt eine Genehmigung des Bundes, Landes, Kreises, Amtes oder der Gemeinde.

    Beschreibung

    Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.

    Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land beziehungsweise durch die jeweilige Kommune.

    Online-Dienst

    Antrag auf Nutzung des Kreiswappens

    ID: L100012_286712115

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    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2023

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    • An das Bundesverwaltungsamt (BVA), wenn es um die Verwendung des Wappens des Bundes, des Bundesadlers, der Dienstflagge des Bundes,
    • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht), wenn es um die Verwendung des Landeswappens geht,
    • an die Kreisverwaltung, wenn es um die Verwendung des Wappens des Kreises geht oder
    • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die Verwendung eines kommunalen Wappens geht.

    Ansprechpartner

    Büro des Landrats - Pressestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 4

    23909 Ratzeburg

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 801-0206

    E-Mail: pressestelle@kreis-rz.de(Pressestelle)

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2019

    Technisch geändert am 20.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 92

    24105 Kiel

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 7125

    24171 Kiel

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 11.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Amtsverwaltung Amt Lauenburgische Seen - Hauptamt Lauenburgische Seen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fünfhausen 1

    23909 Ratzeburg

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    Hausanschrift

    Außenstelle des Amtes Lauenburgische Seen

    Am Torfmoor 2

    23627 Groß Grönau

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    Hausanschrift

    Bürgerbüro Sterley im Kulturzentrum "Alte Schule"

    Alte Dorfstraße 35

    23883 Sterley

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    Öffnungszeiten

    Amtsverwaltung in Ratzeburg Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung  Außenstelle Groß Grönau Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 18:30 Uhr Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Fr. geschlossen sowie nach Vereinbarung  Bürgerbüro Sterley Mo. geschlossen Di. 9:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. geschlossen Fr. 9:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung       Am 24.12. und 31.12. ist die Amtsverwaltung, das Bürgerbüro in Sterley ist zusätzlich am 02.01.2026, geschlossen. ; Amtsverwaltung in Ratzeburg Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung  Außenstelle Groß Grönau Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 18:30 Uhr Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Fr. geschlossen sowie nach Vereinbarung  Bürgerbüro Sterley Mo. geschlossen Di. 9:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. geschlossen Fr. 9:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung       Am 24.12. und 31.12. ist die Amtsverwaltung, das Bürgerbüro in Sterley ist zusätzlich am 02.01.2026, geschlossen.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2010

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    • Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein (Hoheitszeichengesetz - HoheitsG),
    • Landesverordnung zur Durchführung des Hoheitszeichengesetzes (Hoheitszeichenverordnung – HoheitsVO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Landeswappen Schleswig-Holstein ist ein staatliches Hoheitszeichen und besonders geschützt.

    Grundsätzlich dürfen es nur Landesbehörden und Notarinnen und Notare führen. Jede sonstige Verwendung des Wappens, die über einen künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zweck (Heraldik = Wappenwesen) sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung hinausgeht, ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein  zulässig. Zur Wahrung des Charakters des Landeswappens als staatliches Hoheitssymbol und zur Vermeidung des Eindrucks einer staatlichen Maßnahme, Beteiligung oder Förderung wird eine Genehmigung an Privatpersonen, Firmen, Verbände und Organisationen zur Verwendung des Landeswappens in Briefköpfen, Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Internet-Seiten sowie auf Gebrauchsgegenständen und so weiter grundsätzlich nicht erteilt.

    Weitere Informationen zu staatlichen Symbolen finden Sie auf dem Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums des Inneren.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009

    Technisch geändert am 09.09.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020