Verwendung des Landeswappens Genehmigung

    Verwendung von Wappen

    Wer ein Wappen des Gemeinwesens verwenden möchte, benötigt eine Genehmigung des Bundes, Landes, Kreises, Amtes oder der Gemeinde.

    Beschreibung

    Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.

    Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land beziehungsweise durch die jeweilige Kommune.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An das Bundesverwaltungsamt (BVA), wenn es um die Verwendung des Wappens des Bundes, des Bundesadlers, der Dienstflagge des Bundes,
    • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht), wenn es um die Verwendung des Landeswappens geht,
    • an die Kreisverwaltung, wenn es um die Verwendung des Wappens des Kreises geht oder
    • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die Verwendung eines kommunalen Wappens geht.

    Ansprechpartner

    Zentrale Verwaltungsdienste; Statistik und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fackenburger Allee 29

    23554 Lübeck

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di.  08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: zentraleverwaltungsdienste@luebeck.de

    Internet

    Stichwörter

    Schöffen, Wahl von Schöffen, Wappen

    Version

    Technisch erstellt am 04.09.2009

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 92

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 7125

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-2833

    E-Mail: poststelle@im.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein (Hoheitszeichengesetz - HoheitsG),
    • Landesverordnung zur Durchführung des Hoheitszeichengesetzes (Hoheitszeichenverordnung – HoheitsVO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Landeswappen Schleswig-Holstein ist ein staatliches Hoheitszeichen und besonders geschützt.

    Grundsätzlich dürfen es nur Landesbehörden und Notarinnen und Notare führen. Jede sonstige Verwendung des Wappens, die über einen künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zweck (Heraldik = Wappenwesen) sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung hinausgeht, ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein  zulässig. Zur Wahrung des Charakters des Landeswappens als staatliches Hoheitssymbol und zur Vermeidung des Eindrucks einer staatlichen Maßnahme, Beteiligung oder Förderung wird eine Genehmigung an Privatpersonen, Firmen, Verbände und Organisationen zur Verwendung des Landeswappens in Briefköpfen, Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Internet-Seiten sowie auf Gebrauchsgegenständen und so weiter grundsätzlich nicht erteilt.

    Weitere Informationen zu staatlichen Symbolen finden Sie auf dem Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums des Inneren.

    Hinweise für Lübeck: Wappen

    In Unternehmen ist es üblich, den Ausdruck von Symbolen und Zeichen regelmäßig zu prüfen und den geltenden unternehmenspolitischen Grundsätzen anzupassen. Vergleichbares ist mit dem Lübschen Adler im Laufe der Jahrhunderte passiert. Zahlreiche zeit- und stilbezogene Ausprägungen geben davon Zeugnis. Eine Identität kann man nicht neu erfinden – sie ist eine gewachsene Einheit. Auf die Hansestadt Lübeck übertragen, bedeutet dies, dass die Primärkonstanten des Erscheinungsbildes durch den Doppelader und die Stadtfarben Weiß/Rot bestimmt werden.

    Der Doppeladler besteht in unterschiedlichen und zeitbezogenen Prägungen mehr als 700 Jahre als Hoheitszeichen der Stadt. In diesem Sinne darf er auch nur eingesetzt werden. Die Verwendung des Stadtwappens, insbesondere außerhalb der Stadtverwaltung, ist für Dritte genehmigungspflichtig. Der Einsatz des Stadtwappens ist mit dem Bereich zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen per E-Mail an zentraleverwaltungsdienste@luebeck.de abzustimmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020