• Lütjensee (Landkreis Stormarn, Schleswig-Holstein)
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft Anerkennung

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung

Wer eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft gründen möchte, benötigt eine Anerkennung durch die zuständige Behörde.

Beschreibung

Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.

Zuständigkeit

An das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein (FM).

Ansprechpartner

Finanzministerium

Adresse

Hausanschrift

Düsternbrooker Weg 64

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 7127

24171 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

Fax: +49 431 988-4172

E-Mail: poststelle@fimi.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 20.02.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:

  • Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
  • die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer/in oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.

Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich

  • eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person,
  • ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
  • eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird eine Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet. Diese kann zwischen 5,00 und 5.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020