Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Ansprechpartner
Gemeinde Ammersbek - Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 50
Gebühren: nein
Hoisbüttel, Ortsmitte
Bus: 476, 776, 8112, 8113
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr Di. 08:00-12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Do. 08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr  
Bankverbindung
Finanzbuchhaltung Ammersbek
Empfänger: Finanzbuchhaltung Ammersbek
IBAN: DE96 2003 0000 0002 0014 44
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Weitere Informationen
E-Mail Soziales: soziales@ammersbek.de
erforderliche Unterlagen
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Kosten
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sondernutzungsgebühren, Big Bag