Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Glinde, Markt
Linien:- Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
- Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
- S-Bahn: Reinbek
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: +40 40 71002-580
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen in der Stadt Glinde
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
erforderliche Unterlagen
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Kosten
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sondernutzungsgebühren, Big Bag