Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für
- Strom,
- Gas,
- Fernwärme,
- Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,
die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB IV: Bauen und Planung - Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache!  Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des  Einwohnermeldeamtes : Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:00 Uhr                           14:00 bis 17:30 Uhr Freitag             08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt  (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten) : Montag            09:00 bis 12:00 Uhr                           13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere  Online-Terminbuchung .
Kontakt
Kontaktperson
Herr A. Bischoff
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Fax: 04535 509153
Telefon Festnetz: 04535 509433
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Herr A. Dengler
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
E-Mail: tiefbau@amt-itzstedt.de
Telefon Festnetz: 04535 509-432
Frau B. Kerschbaumer
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Telefon Festnetz: 04535 509424
Frau D. Pelzl
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Fax: 04535 509153
Telefon Festnetz: 04535 509426
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Frau R. Toppa
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-422
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
erforderliche Unterlagen
Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.
Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.
Kosten
Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sondernutzungsgebühren, Big Bag