Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

    Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

    • Strom,
    • Gas,
    • Fernwärme,
    • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

    die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).

    Ansprechpartner

    Amt Mittelholstein - Bereich III/3 - Hoch- und Tiefbauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    24594 Hohenwestedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Mittelholstein - Fachbereich III - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 21

    24594 Hohenwestedt

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 11

    25557 Hanerau-Hademarschen

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Markt 15

    24594 Hohenwestedt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    24634 Padenstedt

    Bürgerbüro nur Di. von 15-18 Uhr geöffnet

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Raiffeisenturm 2

    24613 Aukrug

    Bürgerbüro

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4871 36-0

    Fax: +49 4871 36-36

    E-Mail: info@amt-mittelholstein.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Hohenwestedt

    Empfänger: Gemeinde Hohenwestedt

    IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00

    BIC: NOLADE21HWS

    Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.

    Formulare

    Anträge sind formlos zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

    Kosten

    Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sondernutzungsgebühren, Big Bag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de