Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

    Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

    • Strom,
    • Gas,
    • Fernwärme,
    • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

    die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).

    Ansprechpartner

    Amt Schrevenborn - Die Amtsdirektorin - Sachgebiet 31 Hoch-/Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfplatz 2

    24226 Heikendorf

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit des Rathauses und der Gemeindebüros 115 Infotelefon Mo. bis Fr. von 08 - 18 Uhr (ohne Vor- und Rufnummer) Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr Freitag 09-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 2409-330

    Fax: 0431 2406-600

    E-Mail: Hoch-Tiefbau@amt-schrevenborn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.

    Formulare

    Anträge sind formlos zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

    Kosten

    Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sondernutzungsgebühren, Big Bag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de