Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

    Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

    • Strom,
    • Gas,
    • Fernwärme,
    • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

    die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).

    Ansprechpartner

    Amt Mittleres Nordfriesland - Ordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Storm-Straße 2

    25821 Bredstedt

    Gebühren können bar oder EC-Karte gezahlt werden. Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie beim Hintereingang. In Bredstedt befinden sich zwei Fotogeschäfte. Auf dem Parkplatz des Amtes stehen E-Ladestationen für Autos, die Ladekarte kann man während der Öffnungszeiten im Bürgerservice ausleihen. Näheres vor Ort.

    Behindertenparkplatz: Ostseite des Amtsgebäudes
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di.  08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr       14:00 - 18:00 Uhr Fr.  08:00 - 12:00 Uhr Der Zugang zum Standesamt ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind online und telefonisch buchbar. Für andere Abteilungen  gilt der freie Zugang. Benötigen sie einen Oneline Termin, ist dieser buchbar unter dem Link: https://www.etermin.net/amnf Es kann zu Wartezeiten kommen. Andere Anliegen (z.B. Müllabfuhr, Müllmarke, Hundesteuer pp.) sollten telefonisch oder per Post/E-Mail mitgeteilt werden.   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2018 (von: Gregersen, Ilka)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Giss, Waldemar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.

    Formulare

    Anträge sind formlos zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

    Kosten

    Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sondernutzungsgebühren, Big Bag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)