Sondernutzung von Straßen Zustimmung für Leitungsverlegung

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung

    Wer Leitungen, Z. B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

    • Strom,
    • Gas,
    • Fernwärme,
    • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

    die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sylt - Fachdienst 4.3 Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hebbelweg 2

    25980 Sylt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz P 8 Andreas-Nielsen-Straße 3
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz P 5 - Stephanstraße 12D
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPV - Bus - Haltestelle: "Alte Post"
      Linien:
      • Bus: Linie 1
      • Bus: Linie: 4
      • Bus: Linie: 3a

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04651 851625

    Internet

    Weitere Informationen

    Zur direkten Meldung von Straßen-, Rad und Gehwegschäden verwenden Sie bitte unseren Mängelmelder unter https://gemeinde-sylt.mängelmelder.de/#pageid=1.

    Dieser ist auch mobil verfügbar.

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    Stichwörter

    Tiefbauamt

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.

    Formulare

    Anträge sind formlos zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

    Kosten

    Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sondernutzungsgebühren, Big Bag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de