• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Sehteststellen Anerkennung

Sehteststelle: Anerkennung

Wer eine Sehteststelle betreiben möchte, benötigt eine behördliche Anerkennung.

Beschreibung

Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Voraussetzungen:

  • Die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde,
  • die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben,
  • die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter,
  • die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.

Zuständigkeit

An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH).

erforderliche Unterlagen

Nachweise über das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Gemäß Nr. 214.2 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt): 51,10 Euro bis 307,00 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Folgende Stellen sind bereits als Sehteststelle anerkannt und müssen keinen Antrag stellen:

  • Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV),
  • Ärzte des Gesundheitsamtes oder andere Ärzte der öffentlichen Verwaltung,
  • Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin",
  • Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin",
  • Betriebe von Augenoptikern (§ 67 Abs. 4 FeV).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020