• Lütjensee (Landkreis Stormarn, Schleswig-Holstein)
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Anerkennung

Schuldnerberatungsstelle: Anerkennung als "Geeignete Stelle"

Wer Schuldnerinnen / Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten möchte, benötigt eine staatliche Anerkennung.

Beschreibung

Wenn Sie Schuldnerinnen und Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Eine Anerkennung in einem anderen Bundesland steht nicht der Anerkennung nach dem schleswig-holsteinischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) gleich. Die Anerkennungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein sind § 3 AGInsO zu entnehmen.

Zuständigkeit

An das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).

erforderliche Unterlagen

Antrag auf Anerkennung

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Anerkennung ist rechtzeitig vor Beratungsbeginn erforderlich.

Kosten

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020