• Krokau (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Insolvenzverwalter Bestellung

Sachwalter (Insolvenz): Bestellung

Wer als Sachwalter bei einem Insolvenzverfahren, für das die Eigenverwaltung angeordnet wurde, tätig werden möchte, muss vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt sein.

Beschreibung

Wenn Sie bei einem Insolvenzverfahren, für das die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.

Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.

Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes müssen Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückgeben.

Zuständigkeit

An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder die Person ihren Wohnsitz hat.

Ansprechpartner

Amtsgericht Neumünster

Adresse

Hausanschrift

Boostedter Straße 26

24534 Neumünster

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4321 940-0

Fax: +49 4321 940-299

E-Mail: verwaltung@ag-neumuenster.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 16.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Zum Insolvenzverwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete natürliche Person zu bestellen. Im Falle der angeordneten Eigenverwaltung wird anstelle des Insolvenzverwalters ein Sachwalter bestellt.

Der Sachwalter ist wie der Insolvenzverwalter allen Beteiligten des Insolvenzverfahrens zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach der Insolvenzordnung obliegen.

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 08.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020