• Lütjensee (Landkreis Stormarn, Schleswig-Holstein)
Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.

Beschreibung

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Zuständigkeit

  • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
  • An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.

Ansprechpartner

Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

Adresse

Postanschrift

Postfach 7061

24170 Kiel

Hausanschrift

Adolf-Westphal-Straße 4

24143 Kiel

Version

Technisch erstellt am 26.01.2012

Technisch geändert am 12.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Kreis Stormarn - Fachdienst 25 - Kindertagesbetreuung - 250 Kindertagesbetreuung

Adresse

Hausanschrift

Mommsenstraße 11

23843 Bad Oldesloe

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Kontakt

E-Mail: tagespflege@kreis-stormarn.de

Telefon Festnetz: 04531 16011-42

Version

Technisch erstellt am 27.02.2024

Technisch geändert am 09.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. am 23.08.2023

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Kindergarten, KiTa, Kinderbetreuung, Kindertagesstätten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020