Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb

    Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

    Zuständigkeit

    • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
    • An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.

    Ansprechpartner

    Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-5416

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Stormarn - Fachdienst 25 - Kindertagesbetreuung - 250 Kindertagesbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstraße 11

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Gebäude B
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof und ZOB
      Linie:
      • Bus: -

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 16011-42

    E-Mail: tagespflege@kreis-stormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. am 23.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Stichwörter

    KiTa, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kinderbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de