Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

    Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

    Zuständigkeit

    • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
    • An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.

    Ansprechpartner

    Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-5416

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Nordfriesland - 5.53.5 Sozialraum Inseln - Sylt

    Adresse

    Hausanschrift

    Maybachstr. 2

    25980 Westerland

    Öffnungszeiten

    Montag Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04651 9827-11

    E-Mail: jugendamt@nordfriesland.de

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. am 23.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    KiTa, Kinderbetreuung, Kindertagesstätten, Kindergarten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de