Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

    Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung

    Bestimmte Eingriffe in die Natur und/oder Landschaft bedürfen einer Genehmigung.

    Beschreibung

    Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Solche genehmigungsbedürftigen Eingriffe sind

    • Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
    • Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels,

    die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

    Nicht als Eingriff gilt die

    • land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
    • die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.

    Ebenfalls keine Eingriffe sind Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern nach § 38 Landeswassergesetz (WasG SH) sowie von den Naturschutzbehörden angeordnete oder geförderte Naturschutzmaßnahmen zur Herstellung, Pflege und Entwicklung von Flächen und Landschaftselementen.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

    Ansprechpartner

    Kreis Steinburg - IV11 Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Peter 27a

    25524 Itzehoe

    Postanschrift

    Viktoriastraße 16-18

    25524 Itzehoe

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4821 69618

    Fax: +49 4821 699618

    E-Mail: naturschutzbehoerde@steinburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Landschaftsschutz, Naturschutz, Naturschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Plan,
    • Beschreibung des Eingriffs,
    • sämtliche Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

    Insbesondere bei großen Infrastrukturvorhaben ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig. Dieser soll enthalten:

    • die Vorhabensbeschreibung,
    • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie
    • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

    Es wird empfohlen, sich diesbezüglich frühzeitig an die zuständige Stelle zu wenden.

    Formulare

    Formloser Antrag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Genehmigung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.

    Kosten

    Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen

    • für einfache Verfahren: Gebühren in Höhe von 10,00 Euro bis 1.020,00 Euro und
    • bei besonders aufwändigen Verfahren: Gebühren in Höhe von 1.020,00 Euro bis 10.230,00 Euro an.

    Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §§ 44, 45 BNatSchG vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English