Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

    Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung

    Bestimmte Eingriffe in die Natur und/oder Landschaft bedürfen einer Genehmigung.

    Beschreibung

    Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Solche genehmigungsbedürftigen Eingriffe sind

    • Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
    • Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels,

    die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

    Nicht als Eingriff gilt die

    • land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
    • die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.

    Ebenfalls keine Eingriffe sind Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern nach § 38 Landeswassergesetz (WasG SH) sowie von den Naturschutzbehörden angeordnete oder geförderte Naturschutzmaßnahmen zur Herstellung, Pflege und Entwicklung von Flächen und Landschaftselementen.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

    Ansprechpartner

    Tiefbau / Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wedeler Chaussee 21

    25492 Heist

    Behindertenparkplatz: vorm Eingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2022 (von: Goldau, Kathrin)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Niemann, Jens)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreis Pinneberg - Fachdienst Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Wagener-Straße 11

    25337 Elmshorn

    Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Kurt-Wagener-Str.

    Bus: Linie 6502

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2011 (von: Lars Iden)

    Technisch geändert am 13.01.2022 (von: Wagner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Plan,
    • Beschreibung des Eingriffs,
    • sämtliche Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

    Insbesondere bei großen Infrastrukturvorhaben ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig. Dieser soll enthalten:

    • die Vorhabensbeschreibung,
    • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie
    • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

    Es wird empfohlen, sich diesbezüglich frühzeitig an die zuständige Stelle zu wenden.

    Formulare

    Formloser Antrag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Genehmigung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.

    Kosten

    Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen

    • für einfache Verfahren: Gebühren in Höhe von 10,00 Euro bis 1.020,00 Euro und
    • bei besonders aufwändigen Verfahren: Gebühren in Höhe von 1.020,00 Euro bis 10.230,00 Euro an.

    Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §§ 44, 45 BNatSchG vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)