• Kabelhorst (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Eingriffe in Natur und Landschaft Genehmigung

Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung

Bestimmte Eingriffe in die Natur und/oder Landschaft bedürfen einer Genehmigung.

Beschreibung

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung. Solche genehmigungsbedürftigen Eingriffe sind

  • Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
  • Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels,

die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.

Nicht als Eingriff gilt die

  • land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden,
  • die Wiederaufnahme einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Naturschutzbehörde oder aufgrund der Teilnahme an öffentlichen Programmen zur Bewirtschaftungsbeschränkung zeitweise eingeschränkt oder unterbrochen war, soweit die Wiederaufnahme der Nutzung innerhalb innerhalb von 10 Jahren nach Auslaufen der vertraglichen Vereinbarung oder des Programms zur Bewirtschaftungsbeschränkung erfolgt.

Ebenfalls keine Eingriffe sind Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern nach § 38 Landeswassergesetz (WasG SH) sowie von den Naturschutzbehörden angeordnete oder geförderte Naturschutzmaßnahmen zur Herstellung, Pflege und Entwicklung von Flächen und Landschaftselementen.

Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

Ansprechpartner

Fachgebiet Natur und Boden - Kreis Ostholstein

Adresse

Hausanschrift

Lübecker Str. 41

23701 Eutin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)

Fax: +49 4521 78896874

E-Mail: naturschutz@kreis-oh.de

Version

Technisch erstellt am 11.10.2022

Technisch geändert am 21.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein

Adresse

Hausanschrift

Lübecker Straße 41

23701 Eutin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

E-Mail: boden.gewaesser@kreis-oh.de(Boden. Gewässer)

E-Mail: naturschutz@kreis-oh.de(Naturschutz)

Version

Technisch erstellt am 11.10.2022

Technisch geändert am 11.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

  • Plan,
  • Beschreibung des Eingriffs,
  • sämtliche Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Insbesondere bei großen Infrastrukturvorhaben ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz" notwendig. Dieser soll enthalten:

  • die Vorhabensbeschreibung,
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

Es wird empfohlen, sich diesbezüglich frühzeitig an die zuständige Stelle zu wenden.

Formulare

Formloser Antrag.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Genehmigung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.

Kosten

Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen

  • für einfache Verfahren: Gebühren in Höhe von 10,00 Euro bis 1.020,00 Euro und
  • bei besonders aufwändigen Verfahren: Gebühren in Höhe von 1.020,00 Euro bis 10.230,00 Euro an.

Bei Vorhaben, die zusätzlich der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Verträglichkeitsprüfung unterliegen, können zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 60 % des oben angegebenen Gebührensatzes anfallen.

Hinweise (Besonderheiten)

In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß §§ 44, 45 BNatSchG vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 17.12.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020