Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Sofern Sie bei einer Beherbergungsstätte aufgenommen wurden, kann unter bestimmten Voraussetzung eine Meldepflicht bestehen.
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Amt Breitenburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr (mit Termin) Mittwoch von 08.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr (ohne Termin) Donnerstag geschlossen Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr (mit Termin) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Amtskasse Breitenburg
Empfänger: Amtskasse Breitenburg
IBAN: DE32 2019 0109 0079 1617 50
BIC: GENODEF1HH4
Bankinstitut: Volksbank Raiffeisenbank eG
Amtskasse Breitenburg
Empfänger: Amtskasse Breitenburg
IBAN: DE56 2225 0020 0000 1282 79
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des „Wohnens“ in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 11.01.2016