Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt
Ansprechpartner
Amt Mitteldithmarschen - Fachdienst 211 Bürgerdienste und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 18 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Roggenstraße 14, rechts vom Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Bahnhofstraße 23 in Albersdorf
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4832 6065-0
E-Mail: info@mitteldithmarschen.de
Bankverbindung
Amtskasse Mitteldithmarschen
Empfänger: Amtskasse Mitteldithmarschen
IBAN: DE30 2225 0020 0000 0054 60
BIC: NOLADE21WHO
Bankinstitut: Sparkasse Westholstein
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension). Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 11.01.2016