Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

    Beschreibung

    Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

    Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

    Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Zuständigkeit

    Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

    Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

    Ansprechpartner

    Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt

    Aktuelles

    Das Einwohnermeldeamt des Amtes Kempermarsch verfügt über einen FOTOFIX Fotoautomaten , mit dem vier biometrische Passbilder für 6,00€ erstellt werden können.

    Adresse

    Hausanschrift

    Birkenweg 29

    25361 Krempe

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ladesäule für E-Autos
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: null
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. Geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04824 38900(Telefonzentrale)

    Telefon Festnetz: 04824 389023(Frau Danielzik)

    Telefon Festnetz: 04824 389022(Frau Ahlbrecht)

    Fax: 04824 389010

    E-Mail: info@amt-krempermarsch.landsh.de(Informationspostfach)

    E-Mail: s.danielzik@amt-krempermarsch.landsh.de(E-Mail Frau Danielzik)

    E-Mail: p.ahlbrecht@amt-krempermarsch.landsh.de(E-Mail Frau Ahlbrecht)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Wagner, Pheline)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Wagner, Pheline)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

    Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Kosten

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Meldepflicht: Binnenschiffer / Seeleute

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)