Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Zuständigkeit
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB III: Bürgerservice - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache! Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten): Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere Online-Terminbuchung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau N. Kaye
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509324
Fax: 04535 509153
E-Mail: meldeamt@amt-itzstedt.de
Frau A. Löhr
Frau A. Vogler
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015