Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Zuständigkeit
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Ansprechpartner
Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Henstedt-Ulzburg
Linien:- Regionalbahn: A1, A2, A3
- Bus: 196, 293, 616, 6541, 7141
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4193 963-0(Sprechzeiten siehe Öffnungszeiten)
Fax: +49 4193 963-190
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Kontaktperson
Frau Poschmann
Telefon Festnetz: +49 4193 963-322
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Groh
Telefon Festnetz: +49 4193 963-323
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Samrey
Telefon Festnetz: +49 4193 963-324
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Lehmann
Telefon Festnetz: +49 4193 963-326
E-Mail: Meldeamt@henstedt-ulzburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015