• Taarstedt (Landkreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute

Sofern Sie auf ein Schiff ziehen, besteht für Sie in einigen Fällen die Pflicht, dies zu melden.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Meldepflicht: Binnenschiffer / Seeleute

Sofern Sie auf ein Schiff ziehen, besteht für Sie in einigen Fällen die Pflicht, dies zu melden.

Beschreibung

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Zuständigkeit

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Ansprechpartner

Amt Südangeln - Einwohnermeldeamt

Adresse

Hausanschrift

Toft 7

24860 Böklund

Öffnungszeiten

Mo  08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mo  14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di   08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi   geschlossen Do  08.00 Uhr - 12.00 Uhr Do  14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr   08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04623 78-0

Fax: 04623 78-400(Zentrale)

E-Mail: info@amt-suedangeln.de

Kontaktperson

Weitere Informationen

Aufzug vorhanden:
      ja

Version

Technisch erstellt am 04.05.2023

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Meldepflicht: Binnenschiffer / Seeleute

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

Version

Technisch erstellt am 15.10.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020