Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Zuständigkeit
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Hinweise für Südtondern: Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Süderlügum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Leck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Risum-Lindholm
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Donnerstag, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Niebüll - Zentrale
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015