Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt

    Ansprechpartner

    Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt

    Aktuelles

    Das Einwohnermeldeamt des Amtes Kempermarsch verfügt über einen FOTOFIX Fotoautomaten , mit dem vier biometrische Passbilder für 6,00€ erstellt werden können.

    Adresse

    Hausanschrift

    Birkenweg 29

    25361 Krempe

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Ladesäule für E-Autos
    Anzahl: 2
    Gebühren: ja


    Parkplatz: null
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. Geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04824 38900(Telefonzentrale)

    Telefon Festnetz: 04824 389023(Frau Danielzik)

    Telefon Festnetz: 04824 389022(Frau Ahlbrecht)

    Fax: 04824 389010

    E-Mail: info@amt-krempermarsch.landsh.de(Informationspostfach)

    E-Mail: s.danielzik@amt-krempermarsch.landsh.de(E-Mail Frau Danielzik)

    E-Mail: p.ahlbrecht@amt-krempermarsch.landsh.de(E-Mail Frau Ahlbrecht)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.09.2022 (von: Wagner, Pheline)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Wagner, Pheline)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)