Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Meldepflicht: Bewohner Krankenhaus / Pflegeheim

    Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt

    Ansprechpartner

    Amt Kisdorf - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Winsener Str. 2

    24568 Kattendorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung Bitte Donnerstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr klingeln.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04191 950677

    E-Mail: buergerservice@amt-kisdorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009

    Technisch geändert am 01.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020