Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Ansprechpartner
Amt Bornhöved - SG 3.2: Einwohnermeldeamt und Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten Mo. 13.30 - 17.30 Uhr Mi., Do. und Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sonderöffnungszeiten für Eheschließungen Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich: Mo. bis Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Mo. bis Do. 14.00 - 16.30 Uhr Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Yannick Panten
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 907726
Fax: 0431 9886801026
E-Mail: panten@amt-bornhoeved.de
Frau Michéle Fehrs
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 9077-25
Fax: 0431 9886801025
E-Mail: michele.fehrs@amt-bornhoeved.de
Frau Laura Shaqiri
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 9077-25
Fax: 0431 9886801025
E-Mail: laura.shaqiri@amt-bornhoeved.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016