Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Meldepflicht: Bewohner Krankenhaus / Pflegeheim
Sofern Sie in bestimmten Einrichtungen aufgenommen wurden, könnte eine Meldepflicht bei dieser Art von Unterbringung bestehen.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Ansprechpartner
Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Mittelangeln
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 8:30 - 12:00 Uhr Di. 8:30 - 12:00 Uhr; 15:00 - 18:00 Uhr Mi. 8:30 - 12:00 Uhr Do. 8:30 - 12:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Mo. 8:30 - 12:00 Uhr Di. 8:30 - 12:00 Uhr; 15:00 - 18:00 Uhr Mi. 8:30 - 12:00 Uhr Do. 8:30 - 12:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04633 9444-14
Telefon Festnetz: 04633 9444-34
Internet
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice
Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Sörup
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Bürgerbüro ist im Erdgeschoss. Ein ebenerdiger Zugang ist vorhanden.
Öffnungszeiten
Mo. 8:30 - 12:00 Uhr Di. 8:30 - 12:00 Uhr; 15:00 - 18:00 Uhr Mi. 8:30 - 12:00 Uhr Do. 8:30 - 12:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.; Mo. 8:30 - 12:00 Uhr Di. 8:30 - 12:00 Uhr; 15:00 - 18:00 Uhr Mi. 8:30 - 12:00 Uhr Do. 8:30 - 12:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04635 2960-0
Telefon Festnetz: 04635 2960-22
Fax: 04635 2960-13
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016