Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Flintbek - Der Bürgermeister

    Adresse

    Hausanschrift

    Heitmannskamp 2

    24220 Flintbek

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do. 8.00 - 12.00 Uhr Fr. 7.00 - 12.00 Uhr Di., zusätzlich 15.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung. Mittwochs geschlossen!

    Kontakt

    E-Mail: rathaus@flintbek.de

    Telefon Festnetz: +49 4347 905-0

    Fax: +49 4347 905-50

    Formulare

    Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen

    Version

    Technisch erstellt am 03.06.2014 (von: Webservice, Amt Flintbek)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Eidertal - Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heitmannskamp 2

    24220 Flintbek

    Behindertenparkplatz: vor dem Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: an der Rückseite
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Rammsee Mielkendorfer Weg

    Bus: 780, 790, 795, 794

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Weitere Termine nach Vereinbarung

    Weitere Informationen

    Behinderten WC mit Dusche

    Version

    Technisch erstellt am 29.04.2010 (von: Matthias Klimm)

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Wühler, Jan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)