Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Ansprechpartner
Amt Lütjenburg
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gildenplatz ZOB
Linie:- Bus: Autokraft - Linie 4310 (Kiel-Puttgarden)
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. Di. Do. Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Do. 15.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Weitere Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016