Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Zuständigkeit
Hinweise für Südtondern: Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.
Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Süderlügum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Leck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Risum-Lindholm
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Niebüll - Zentrale
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016