Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich nur anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt

    Zuständigkeit

    Hinweise für Südtondern: Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

    Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Süderlügum

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    25923 Süderlügum

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: 04661 601-151

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro Leck

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 7-9

    25917 Leck

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro Risum-Lindholm

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 260

    25920 Risum-Lindholm

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: 04661 601-151

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro Niebüll - Zentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 12

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, RL VII 2 am 08.01.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de