Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin / Logopäde Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin oder Logopäde beantragen

    Wer die Berufsbezeichnung „Logopädin oder Logopäde“ führen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wer eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung „Logopädin oder Logopäde“ ausüben will, bedarf der Erlaubnis.

    Zuständigkeit

    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung

    Ansprechpartner

    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Muhliusstraße 38

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49431 988 9761

    E-Mail: gesundheitsberufe@shibb.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    SHIBB

    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2024

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Voraussetzungen

    • Sie haben nach einer dreijährigen Ausbildung die staatliche Prüfung für Logopäden bestanden,
    • Sie haben sich keines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
    • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet und
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeiten erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können gemäß § 2 Abs. 2 LogopG als gleichwertig anerkannt werden.

    Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis gemäß § 1 LogopG in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.

    Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren am 14.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020