Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass: Ausstellung

    Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.

    Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.

    Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Amt Bokhorst-Wankendorf - Bereich I - Ordnung, Standesamt und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Kampstraße 1

    24601 Wankendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Montag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr * Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr * Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr * und gerne nach Vereinbarung * Dienstags geschlossen!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4326 9979-0

    Fax: +49 4326 9979-99

    E-Mail: post@amt-bokhorst-wankendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Bokhorst-Wankendorf

    Empfänger: Amt Bokhorst-Wankendorf

    IBAN: DE27 2105 0170 0090 0019 00

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
    • solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de