Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass: Ausstellung

    Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass erforderlich sein.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.

    Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.

    Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

    Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.

    Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt; Bereichsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Sophienstraße 2-8

    23560 Lübeck

    Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor

    Bus: Linie 2, 7, 16

    Öffnungszeiten

    Mo. 8:00 - 14.00 Uhr Di. 8:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00 - 18:00 Uhr  Fr. 8:00 - 12:00 Uhr   

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    Telefon Festnetz: +49 451 122-5307(Ansprechpartner für Leichenpässe)

    E-Mail: gesundheitsamt@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Stichwörter

    alleinstehend verstorben, Bestattung, Bestattungen ohne Angehörige, Bestattungskosten, keine Angehörige, Leiche, Übernahme Bestattungskosten, Verstorben

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2018 (von: Deringer, Angelika)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
    • solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
    • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)