EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

    Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

    Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

    • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
    • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

    Diese Voraussetzungen gelten nicht für

    • Wirbellose Tiere,
    • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
    • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
    • Nager und Hauskaninchen.

    Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.

    Zuständigkeit

    • An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
    • an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 42 - Veterinärwesen und Leben - 4222 Tiergesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Elly-Heuss-Knapp-Straße 7

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Elly-Heuss-Knapp-Straße

    Bus: 8102 und 8740

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: veterinaerwesen@kreis-stormarn.de

    Telefon Festnetz: 04531 160-1324

    Telefon Festnetz: 04531 160-1425

    Fax: 04531 160-1342

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2010 (von: Kreis Stormarn Webservice)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Webservice, Kreis Stormarn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

    • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate),
    • EU-Heimtierausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)