Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.
Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:
- Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
- Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung
Diese Voraussetzungen gelten nicht für
- Wirbellose Tiere,
- tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
- Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
- Nager und Hauskaninchen.
Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.
Hinweise für Hüttblek: Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Zuständigkeit
- An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Tiergesundheit und Tierschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: veterinaer@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9337
erforderliche Unterlagen
Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:
- Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate),
- EU-Heimtierausweis.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schleswig-Holstein: EU-Heimtierausweis Ausstellung
Artikel 1 bis 25 Verordnung (EG) Nr. 998/2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.
Kosten
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein