EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

    Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

    Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

    • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
    • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

    Diese Voraussetzungen gelten nicht für

    • Wirbellose Tiere,
    • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
    • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
    • Nager und Hauskaninchen.

    Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.

    Zuständigkeit

    • An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
    • an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.

    Ansprechpartner

    Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Wagener-Straße 11

    25337 Elmshorn

    Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
    Anzahl: 18
    Gebühren: nein

    Kurt-Wagener-Str.

    Bus: Linie 6502

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

    Öffnungszeiten

    Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 4502-2206

    Fax: +49 4121 4502-92324

    E-Mail: vetamt@kreis-pinneberg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2011 (von: Lars Iden)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Wagner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

    • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate),
    • EU-Heimtierausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)