EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

    Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

    Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

    • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
    • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

    Diese Voraussetzungen gelten nicht für

    • Wirbellose Tiere,
    • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
    • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
    • Nager und Hauskaninchen.

    Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.

    Zuständigkeit

    • An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
    • an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 190 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schmilauer Straße 66

    23879 Mölln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04542 82283-0

    E-Mail: veterinaerwesen@kreis-rz.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.09.2011 (von: Kreis Herzogtum Lauenburg Webservice)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

    • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate),
    • EU-Heimtierausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)