EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

    Wer ein Haustier aus einem anderen Staat einführen möchte, benötigt eine amtstierärztliche Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

    Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

    • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
    • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

    Diese Voraussetzungen gelten nicht für

    • Wirbellose Tiere,
    • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
    • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
    • Nager und Hauskaninchen.

    Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.

    Zuständigkeit

    • An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
    • an die Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll.

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 202 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Mo- Fr 08:00 - 12:00 UhrDo 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: veterinaerwesen@dithmarschen.de

    Telefon Festnetz: 0481 97-9350

    Fax: 0481 97-9355

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2021 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Technisch geändert am 05.10.2024 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

    • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate),
    • EU-Heimtierausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)